Das Modell E-A-Sy hat nur noch 1 Steuer, die Einfachsteuer.
Die Einfachsteuer wird erhoben, wenn von einem Konto / Depot Geldwert entnommen wird.
Besteuert wird die Geldwertentnahme.
Eine Geldwertentnahme im System E-A-Sy ist jede
- Barabhebung, Auszahlung,
- Überweisung,
- Abbuchung, Umbuchung, Lastschrift,
- Veräußerung von Anteilen, Aktien; Wertpapieren etc.
- Auflösung
von einem Konto/Depot.
Die Einfachsteuer wird im Vorgang der Geldwertentnahme berechnet und auf ein staatliches Konto für die Einfachsteuer überwiesen.
Damit ist die Steuerpflicht erfüllt!
Die Höhe der Einfachsteuer
wird jedes Jahr von der Regierung im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes festgelegt.
In den Modellberechnungen zum Modell E-A-Sy ergab sich ein vertretbarer Wert von 1,5% (Einfachsteuersatz).
Beispiel: Bei einer Geldwertentnahme von 100,- Euro entfallen 1,50 Euro an Einfachsteuer.